Anlieferung
Bitte stellen Sie sicher, dass am Liefertag eine Annahme/Abnahme durch Sie stattfinden kann. Bitte prüfen Sie sofort bei Erhalt und vor Quittierung des Speditionsauftrages, ob die Sendung vollständig (Anzahl der Packstücke lt. Lieferschein oder elektronischem Gerät) und ohne Beschädigung bei Ihnen angekommen ist. Prüfen Sie die Ware auf offensichtliche Mängel und sogenannte „offensichtliche Transportschäden“.
Wie verhalte ich mich bei einem Transportschaden?
Ihre Ware wird vor dem Versand noch einmal sorgfältig geprüft und verpackt. Sollte es in seltenen Fällen dazu kommen, dass auf dem Transportweg eine Beschädigung auftritt, so ist Ihre Ware durch eine Transportversicherung geschützt. Wir bitten Sie jedoch, einige Verhaltensregeln einzuhalten, um eine für Sie schnelle und reibungslose Abwicklung eines etwaigen Schadensfalls gewährleisten zu können.
- Sollten Sie äußere Beschädigungen feststellen, öffnen Sie bitte die Verpackung im Beisein des Fahrers und prüfen Sie, ob sich die äußere Beschädigung auch auf die Ware ausgewirkt hat.
- Wenn dies der Fall ist, vermerken Sie es unbedingt auf dem Frachtbrief. Benennen Sie die Beschädigungen und streichen Sie Worte wie „vollzählig“ und „einwandfrei“. Wenn der Fahrer nur ein elektronisches Gerät (PAD) für die Unterschrift hat, lassen Sie die beschädigte Anzahl der Paletten oder Kartons vom Fahrer vermerken (z.B. 1 Palette beschädigt) und unterschreiben Sie erst nach dieser Eingabe.
- Da die Fahrer in der Regel nicht warten können oder wollen, bis die Ware ausgepackt und kontrolliert ist, sollten Sie auch bei kleinen Beschädigungen der Verpackung die Sendung „nur unter Vorbehalt“ annehmen. Vermerken Sie auf dem Frachtbrief „Verpackung beschädigt – Annahme nur unter Vorbehalt“.
- Bei extremer Beschädigung der Ware ist eine komplette Annahmeverweigerung zu empfehlen!
- Zur besseren Nachverfolgung notieren Sie sich bitte auf dem Durchschlag des Frachtbriefes oder auf einem gesonderten Blatt Papier:
- den Namen der Spedition
- den Namen des Fahrers
- das amtliche Kennzeichen des Zustellfahrzeugs
- die kurze Beschreibung des festgestellten Schadens (in wenigen Stichpunkten)
- das Datum evtl. Uhrzeit der Entgegennahme
=> Lassen Sie sich diese Aufstellung bitte vom Fahrer durch Unterschrift bestätigen. Sollten Sie darüber hinaus die Möglichkeit haben, einen Transportschaden an der Ware mit einer Digitalkamera zu dokumentieren, ist dies von Vorteil.
5. Prüfen Sie danach bitte umgehend die gesamte Lieferung auf Beschädigungen, dokumentieren Sie alle Schäden (wenn möglich bebildert) und geben uns innerhalb von 2 Tagen, bei verdeckten Schäden innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung, Bescheid. Wir kümmern uns dann um die Regulierung des Transportschadens. Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns eine Kopie der vom Zusteller unterzeichneten Bestätigung und angefertigte Fotografien des Schadens überlassen. Spätestens 1 Woche nach Anlieferung erlöschen sämtliche Ansprüche bei offensichtlichen und auf den Frachtpapieren vermerkten Schäden. Spätestens 1 Woche nach Entdecken von verdeckten Transportschäden erlöschen hier die Ansprüche. Nach dieser Zeit gibt es keine Möglichkeit mehr Transportschäden geltend zu machen.
Auf evtl. Produkt-, Material- oder Produktionsfehler haben Sie natürlich weiterhin die volle Gewährleistung. Es geht hierbei nur um die Transportschäden (Dellen, Kratzer, Furchen, Abriebe, Abplatzungen etc. oder sogar komplette Zerstörungen).
Beachten Sie bitte, dass nur mit dieser Vorgehensweise eventuelle Beschädigungen bei der eingedeckten Transportversicherung in Anspruch genommen werden können.