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Anlieferung

Bitte stellen Sie sicher, dass am Liefertag eine Annahme/Abnahme durch Sie stattfinden kann. Bitte prüfen Sie sofort bei Erhalt und vor Quittierung des Speditionsauftrages, ob die Sendung vollständig (Anzahl der Packstücke lt. Lieferschein oder elektronischem Gerät) und ohne Beschädigung bei Ihnen angekommen ist. Prüfen Sie die Ware auf offensichtliche Mängel und sogenannte „offensichtliche Transportschäden“.

Wie verhalte ich mich bei Transportschäden?

Ihre Ware wird vor dem Versand noch einmal sorgfältig geprüft und verpackt. Sollte es in seltenen Fällen dazu kommen, dass auf dem Transportweg eine Beschädigung auftritt, so ist Ihre Ware durch eine Transportversicherung geschützt. Wir bitten Sie jedoch, einige Verhaltensregeln einzuhalten, um eine für Sie schnelle und reibungslose Abwicklung eines etwaigen Schadensfalls gewährleisten zu können.

  • Bitte lassen Sie sich vom Frachtführer nicht unter Druck setzen und kontrollieren Sie die Ware oder Verpackung bei Erhalt sorgfältig auf offensichtliche Schäden.
  • Sofern Sie bei der Sichtung Ihrer Lieferung eine Beschädigung (auch Verpackung) feststellen, bitten wir dies auf dem Lieferschein, dem Frachtbriefes des Transporteurs oder auf einem Zettel zu vermerken.
  • Ein einfacher handschriftlicher Hinweis 'Ware oder Verpackung beschädigt' reicht aus. Bitte auch Fahrzeugkennzeichen und Namen des Fahrers angeben. Das Dokument vom Fahrer unterschreiben lassen! 
  • Sobald Sie eine Unterschrift ohne Vermerk auf Beschädigungen leisten, bietet die Transportversicherung keinen Schutz mehr! 
  • Im Falle einer Beschädigung, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an folgende Adresse info@hwg-tec.de oder telefonisch unter: 09903 942334 oder 0160 7980 604
  • Sollten Sie darüber hinaus die Möglichkeit haben, einen Transportschaden an der Ware mit einer Digitalkamera zu dokumentieren, ist dies von Vorteil.

Wir kümmern uns um die Regulierung des Transportschadens. Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns eine Kopie der vom Zusteller unterzeichneten Bestätigung und angefertigte Fotografien des Schadens überlassen. Spätestens 7 Tage nach Entdecken von verdeckten Transportschäden erlöschen hier die Ansprüche. Nach dieser Zeit gibt es keine Möglichkeit mehr Transportschäden geltend zu machen.

Auf evtl. Produkt-, Material- oder Produktionsfehler haben Sie natürlich weiterhin die volle Gewährleistung. Es geht hierbei nur um die Transportschäden (Dellen, Kratzer, Furchen, Abriebe, Abplatzungen etc. oder sogar komplette Zerstörungen).

Beachten Sie bitte, dass nur mit dieser Vorgehensweise eventuelle Beschädigungen bei der eingedeckten Transportversicherung in Anspruch genommen werden können.

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